• Städt. Kindergarten Villa Monti

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Anmeldung & Kosten


Anmeldungen

 Kinder, die mit 1.9. des jeweiligen Jahres das 3. Lebensjahr vollendet und in Lienz den ordentlichen Wohnsitz haben, werden von der Stadtgemeinde Lienz etwa im März zur Einschreibung eingeladen. Weiters ist darauf zu achten, dass auch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten des Kindes in Lienz den ordentlichen Wohnsitz nachweisen können.

Darauf geachtet werden wolle, dass die einzuschreibenden Kinder aus dem zuständigen Kindergartensprengel kommen. Die Aufnahme von Kindern aus anderen Sprengeln ist nach Möglichkeit zu vermeiden bzw. kann nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen, soweit entsprechende freie Kindergartenplätze vorhanden sind und die Anmeldung mit keiner Änderung der Organisationsform/en verbunden sind.

Für den Fall, dass aufgrund der vorgegebenen Höchstzahl nicht alle angemeldeten Kinder aufgenommen werden können, erfolgt die Reihung nach den Bestimmungen des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes.

Nachmeldungen können nur nach Maßgabe freier Kindergartenplätze berücksichtigt werden.

Nach der Anmeldung werden die Formulare an die Stadtgemeinde übergeben, um Doppelanmeldungen zu vermeiden.

Nach Kontrolle und Absprache aller Anmeldungen werden, bei einer gemeinsamen Besprechung, die Kinder in eine der drei Gruppen eingeteilt,  wobei wir versuchen Alter, Geschlecht und die generelle Zusammenstellung zu berücksichtigen. Wünsche können nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden.

Nach der Einteilung erhalten alle Eltern einen Informationsbrief der Gruppe, in die ihr Kind eingeteilt wurde.

In diesem Brief finden Sie  Informationen

-zum Elternabend

-zum Kindergartenstart

 - und zu dieser Homepage, wo Sie sich informieren können

 

 https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrT&Gesetzesnummer=20000439&FassungVom=2022-09-01

Kindergarten Kosten

NACHMITTAG

Für den Bereich der Vormittagsbetreuung, wird von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Kindergartenkinder im Sinne der Bestimmung des Tiroler Gratis-Kindergartenmodells und der Gemeinderatsbeschlüsse vom 12.08.2019 und 02.12.2014 (Gratis-Kindergartenmodell der Stadtgemeinde Lienz) KEIN Kindergartenbeitrag eingehoben.

Für den Bereich der Nachmittagsbetreuung von 13:00 bis 15:00 Uhr wird ein, auf die angemeldeten Besuchstage abgestimmter Jahrestarif festgelegt, der von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten in 10 Monatsraten, jeweils am 15. jeden Monats für die Monate September bis einschließlich Juni des nachfolgenden Kindergartenjahres, zu leisten ist.

Aus sozialen Gründen wird für die Kindergarten- und Kinderbetreuungstarife folgende Ermäßigungsbestimmungen festgelegt:

1.)Für das zweite Kind einer Familie, werden die angeführten Kindergarten- und Kinderbetreuungstarife für den Nachmittagsbetreuungsbereich um 50% ermäßigt

2.)Für das 3. Kind und jedes weitere Kind einer Familie, wird für den Bereich der Nachmittagsbetreuung kein Kindergartentarif eingehoben. (kostenfreier Besuch)

3.)Bei Erfüllung der Kriterien für die Gewährung einer Schulstarthilfe, werden die angeführten Kindergarten- und Kinderbetreuungstarife für den Nachmittagsbetreuungsbereich um 30% ermäßigt (vgl. hierzu: Übersicht über die ermäßigten Kindergarten- und Kinderbetreuungstarife)

MITTAGESSEN

Der Verpflegungsbeitrag für die Verabreichung eines Mittagessens beträgt mit Beginn des Kindergarten- und Kinderbetreuungsjahres 2023/2024 und bis auf Weiteres €5,20 inkl USt. pro Portion und ist von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten monatlich im Nachhinein zu leisten.

 Bei rechtzeitiger Abmeldung vor der Einnahme des Essens, kann dieses kostenfrei storniert werden. Ansonsten muss es verrechnet werden.

Eingenommen und zubereitet wird das Mittagessen in den Räumlichkeiten der Lebenshilfe Lienz.

https://www.lienz.gv.at/fileadmin/pdf/Amtstafel/2023/Tarife_KG_2023_2024.pdf

Die aktuellen Tarife entnehmen Sie bitte der Homepage der Stadt Lienz.

 

 


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